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Lesezeit: ca. 10 Minuten
Was muss ich tun, wenn jemand in München stirbt? – Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Ein Todesfall kommt oft unerwartet. Gerade in den ersten Stunden sind Angehörige emotional belastet und wissen häufig nicht, was jetzt zu tun ist. Was muss ich tun, wenn jemand zu Hause stirbt? Wen muss ich anrufen? Wann brauche ich einen Arzt? Was macht das Bestattungsunternehmen? Und welche Unterlagen werden für die Sterbeurkunde benötigt?

Wenn ein Mensch in München verstirbt, gibt es einige wichtige Schritte, die in der richtigen Reihenfolge erledigt werden müssen.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, was nach einem Todesfall in München zu tun ist, welche Formalitäten wichtig sind und wobei ein Bestattungsunternehmen Sie unterstützen kann.

Todesfall in München: Was tun? Erste Schritte & Checkliste

Was tun, wenn jemand zu Hause in München stirbt?

Wenn eine Person zu Hause verstirbt, sollte zunächst ein Arzt zur Leichenschau gerufen werden.

In Bayern muss jede verstorbene Person vor der Bestattung ärztlich untersucht werden. Der Arzt stellt dabei den Tod, die Todesart und die Todesursache fest und stellt die Todesbescheinigung aus.

Die wichtigsten Schritte bei einem Todesfall zu Hause:

  1. Arzt verständigen und Leichenschau durchführen lassen
  2. Todesbescheinigung abwarten
  3. Ein Bestattungsunternehmen auswählen
  4. Bestatter über den Todesfall informieren
  5. Überführung und Versorgung des Verstorbenen organisieren
  6. Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkunden lassen
  7. Sterbeurkunden beantragen
  8. Bestattung und Trauerfeier planen
  9. Weitere Behörden, Versicherungen und Vertragspartner informieren

Sie müssen dabei nicht alle Formalitäten alleine erledigen. Ein Bestattungsunternehmen kann einen großen Teil der organisatorischen Aufgaben übernehmen.


Wer muss bei einem Todesfall den Arzt rufen?

Die Leichenschau muss in Bayern unverzüglich veranlasst werden. Dazu sind unter anderem Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern und weitere Angehörige verpflichtet.

Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt anschließend die Todesbescheinigung aus.

Die Todesbescheinigung besteht aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil.

Wichtig:

Bei einem erwarteten natürlichen Tod, beispielsweise nach einer schweren Erkrankung oder bei einem Menschen, der zu Hause palliativ betreut wurde, wird die weitere Vorgehensweise normalerweise mit dem behandelnden Arzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst abgestimmt.

Bei einem plötzlichen, ungeklärten oder möglicherweise nicht natürlichen Tod gelten besondere Regeln.


Was passiert bei einem ungeklärten oder nicht natürlichen Tod?

Wenn der Arzt Anhaltspunkte dafür feststellt, dass der Tod beispielsweise durch einen Unfall, eine Selbsttötung oder eine andere äußere Einwirkung verursacht worden sein könnte, wird die Todesart entsprechend als „nicht natürlicher Tod“oder gegebenenfalls als „ungeklärt“ eingestuft.

In diesen Fällen muss die Polizei verständigt werden. Bis zur weiteren Klärung darf der Verstorbene grundsätzlich nicht einfach überführt oder für die Bestattung vorbereitet werden.

Das kann beispielsweise bei folgenden Situationen relevant sein:

  • Unfalltod
  • Verdacht auf Fremdeinwirkung
  • plötzlicher Tod mit ungeklärter Ursache
  • Suizid
  • unbekannte Todesumstände

In solchen Fällen sollten Angehörige zunächst die Anweisungen des Arztes und der Polizei beachten.


Wann sollte ich ein Bestattungsunternehmen kontaktieren?

Viele Angehörige fragen sich: „Muss ich zuerst zum Standesamt oder zuerst zum Bestatter?“

In München ist es in der Regel sinnvoll, frühzeitig ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl zu kontaktieren.

Die Stadt München weist ausdrücklich darauf hin, dass Bestattungsunternehmen die Angehörigen bei zahlreichen Entscheidungen unterstützen und in der Regel die Anzeige des Sterbefalls übernehmen.

Das bedeutet für Angehörige eine große Entlastung.

Ein Bestatter kann unter anderem unterstützen bei:

  • Überführung des Verstorbenen
  • hygienischer Versorgung und Ankleidung
  • Organisation der Kühlung
  • Auswahl von Sarg oder Urne
  • Anmeldung beim Friedhof
  • Terminabstimmung
  • Beantragung von Sterbeurkunden
  • Organisation der Trauerfeier
  • Gestaltung und Dekoration
  • Trauerdruck
  • Blumen
  • Musik
  • Redner oder Geistlicher
  • Einäscherung
  • Urnenbeisetzung
  • internationalen Überführungen
  • notwendigen Dokumenten für eine Überführung ins Ausland

Muss ich den Verstorbenen sofort aus der Wohnung bringen lassen?

Nein. Entscheidend ist zunächst, dass die ärztliche Leichenschau durchgeführt und der Tod festgestellt wird.

Danach kann die weitere Vorgehensweise mit dem Bestattungsunternehmen besprochen werden.

Für viele Familien ist es wichtig, nicht unter unnötigem Zeitdruck entscheiden zu müssen. Je nach Situation kann beispielsweise noch in Ruhe Abschied genommen werden.

Wie lange ein Verstorbener zu Hause bleiben kann und welche Voraussetzungen dafür gelten, hängt von der konkreten Situation und den gesetzlichen Vorgaben ab. Das Bestattungsunternehmen kann hierzu individuell beraten.


Welche Unterlagen brauche ich nach einem Todesfall in München?

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt das Standesamt verschiedene Unterlagen.

Die Stadt München nennt unter anderem:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • Eheurkunde bei verheirateten Personen
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
  • Unterlagen zur letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls weitere Dokumente bei ausländischen Staatsangehörigen

Fremdsprachige Dokumente müssen je nach Fall in internationaler Form oder mit einer entsprechenden Übersetzung vorgelegt werden.

Unser Tipp:

Suchen Sie möglichst früh nach den persönlichen Dokumenten des Verstorbenen. Dazu gehören insbesondere:

Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsunterlagen und frühere Sterbeurkunden eines Ehepartners.

Wenn einzelne Dokumente fehlen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Beurkundung nicht möglich ist. Das Bestattungsunternehmen kann mit Ihnen klären, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.


Wer meldet den Sterbefall beim Standesamt München?

Das hängt davon ab, wo der Tod eingetreten ist.

Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim ist die jeweilige Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Bei einem Todesfall zu Hause gelten andere Voraussetzungen. Wenn ein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde, übernimmt dieses in der Regel die notwendigen Formalitäten.

Die Stadt München bestätigt ausdrücklich, dass sich bei Beauftragung eines Bestattungsunternehmens dieses um die Formalitäten kümmert.


Wo wird der Sterbefall in München beurkundet?

Grundsätzlich ist für die Beurkundung der Sterbeort entscheidend – nicht der aktuelle Wohnort der Angehörigen.

Das bedeutet:

Wenn eine Person in München verstorben ist, ist grundsätzlich das zuständige Münchner Standesamt für die Beurkundung verantwortlich.

Für bestimmte Sterbefälle im Zuständigkeitsbereich des Standesamts München-Pasing gibt es eine eigene Zuständigkeit. Dazu gehören unter anderem das Klinikum München-Pasing sowie bestimmte Einrichtungen in den Stadtbezirken 21, 22 und 23.


Wie bekomme ich eine Sterbeurkunde?

Nach der Beurkundung des Sterbefalls können Sterbeurkunden ausgestellt werden.

Die Sterbeurkunde wird beispielsweise benötigt für:

  • Rentenversicherung
  • Krankenkasse
  • Banken
  • Versicherungen
  • Nachlassangelegenheiten
  • Arbeitgeber
  • Behörden
  • internationale Angelegenheiten

Die Stadt München weist darauf hin, dass die Sterbeurkunden in der Regel über das beauftragte Bestattungsunternehmen beantragt werden können. Angehörige müssen dafür normalerweise nicht persönlich zum Standesamt gehen.

Es ist sinnvoll, direkt mehrere Exemplare zu bestellen, da im weiteren Verlauf verschiedene Stellen eine Sterbeurkunde verlangen können.


Welche Behörden und Stellen müssen nach einem Todesfall informiert werden?

Nach einem Todesfall gibt es zahlreiche organisatorische Aufgaben.

Das Standesamt informiert bestimmte Behörden automatisch. Andere Stellen müssen jedoch von den Angehörigen selbst informiert werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

Behörden und Versicherungen

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versorgungsamt, falls relevant
  • Arbeitgeber
  • Finanzamt, soweit erforderlich

Verträge und laufende Zahlungen

Außerdem sollten Angehörige prüfen:

  • Mietvertrag
  • Strom
  • Gas
  • Telefon
  • Internet
  • Mobilfunk
  • Versicherungen
  • Abonnements
  • Mitgliedschaften
  • Streamingdienste
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Vereine

Auch Bankkonten und bestehende Daueraufträge sollten geprüft werden.

Wichtig: Nicht jedes Konto oder jeder Vertrag wird automatisch durch das Standesamt oder den Bestatter gekündigt. Die Stadt München weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise Krankenkasse, Rentenversicherung und Banken von den Angehörigen informiert werden müssen.


Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?

Auch die Wohnung sollte nach einem Todesfall organisiert werden.

Dabei sollte man zunächst nicht vorschnell persönliche Gegenstände entsorgen.

Wichtige Unterlagen können beispielsweise sein:

  • Testament
  • Versicherungsverträge
  • Bankunterlagen
  • Rentenunterlagen
  • Mietvertrag
  • Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchunterlagen
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Bestattungsvorsorgevertrag

Ein vorhandenes Testament sollte möglichst schnell berücksichtigt werden. Bei Fragen zum Nachlass kann das zuständige Nachlassgericht oder eine rechtliche Beratung weiterhelfen.


Welche Bestattungsarten sind in München möglich?

Die gewünschte Bestattungsart richtet sich möglichst nach dem Willen des Verstorbenen.

In Bayern sind insbesondere folgende Formen relevant:

Erdbestattung

Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt.

Feuerbestattung

Der Verstorbene wird zunächst in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt.

Seebestattung

Eine Seebestattung ist nach einer Einäscherung möglich. Dabei wird die Urne unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen auf See beigesetzt.

Das bayerische Bestattungsgesetz sieht grundsätzlich die Erd- oder Feuerbestattung sowie die Seebestattung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor.


Was kostet eine Bestattung in München?

Die Kosten einer Bestattung können sehr unterschiedlich sein.

Sie hängen unter anderem ab von:

  • Bestattungsart
  • Sarg oder Urne
  • Friedhof
  • Grabart
  • Trauerfeier
  • Blumenschmuck
  • Musik
  • Trauerdruck
  • Redner oder Geistlichem
  • Krematorium
  • Überführung
  • Behördengängen
  • gewünschter Ausstattung

Deshalb ist es sinnvoll, sich einen transparenten Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Ein seriöses Bestattungsunternehmen sollte Ihnen erklären, welche Leistungen im eigenen Haus erbracht werden und welche Kosten von externen Dienstleistern entstehen.


Was muss ich bei einer Bestattung in München beachten?

Neben den Formalitäten gibt es viele persönliche Entscheidungen.

Sie können in Ruhe überlegen:

  • Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein?
  • Gibt es bereits eine Grabstätte?
  • Soll eine Trauerfeier stattfinden?
  • In welcher Kirche oder Trauerhalle?
  • Welche Musik soll gespielt werden?
  • Soll ein Trauerredner sprechen?
  • Welche Blumen sind gewünscht?
  • Welche Kleidung soll der Verstorbene tragen?
  • Soll ein Foto des Verstorbenen aufgestellt werden?
  • Soll eine Traueranzeige erscheinen?
  • Werden Trauerkarten benötigt?
  • Soll eine persönliche Abschiednahme stattfinden?

Nicht alles muss am ersten Tag entschieden werden.

Ein gutes Bestattungsunternehmen begleitet die Familie Schritt für Schritt.


Was tun, wenn der Verstorbene im Ausland beigesetzt werden soll?

Wenn eine verstorbene Person beispielsweise nach Polen, Kroatien, Bosnien, Italien, Rumänien, in die Ukraine oder in ein anderes Land überführt werden soll, kommen zusätzliche Formalitäten hinzu.

Je nach Zielland können beispielsweise erforderlich sein:

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Leichenpass
  • internationale Dokumente
  • konsularische Unterlagen
  • Genehmigungen
  • Übersetzungen
  • besondere Sargvorschriften
  • Transportgenehmigungen

Bei einer Überführung ins Ausland sollte deshalb möglichst früh ein Bestattungsunternehmen eingeschaltet werden, das Erfahrung mit internationalen Überführungen hat.


Was tun, wenn jemand nachts oder am Wochenende stirbt?

Ein Todesfall kann natürlich auch nachts, an einem Wochenende oder an einem Feiertag eintreten.

In dieser Situation sollten Angehörige zunächst dafür sorgen, dass die notwendige ärztliche Leichenschau durchgeführt wird.

Danach kann ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden.

Wichtig: Angehörige müssen in der ersten Nacht nicht sämtliche organisatorischen Fragen klären. Viele Entscheidungen können am nächsten Tag in Ruhe besprochen werden.


Checkliste: Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Sofort

☐ Arzt verständigen
☐ Leichenschau durchführen lassen
☐ Todesbescheinigung erhalten
☐ Bei ungeklärtem oder nicht natürlichem Tod Anweisungen von Polizei und Arzt beachten

Danach

☐ Bestattungsunternehmen auswählen
☐ Überführung organisieren
☐ Persönliche Dokumente zusammensuchen
☐ Bestattungsart festlegen
☐ Friedhof und Grab auswählen
☐ Termin für Bestattung oder Trauerfeier vereinbaren

Dokumente

☐ Personalausweis/Reisepass
☐ Geburtsurkunde
☐ Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
☐ gegebenenfalls Scheidungsunterlagen
☐ gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehepartners
☐ Todesbescheinigung
☐ weitere persönliche Dokumente

Nach der Beurkundung

☐ Sterbeurkunden beantragen
☐ Krankenkasse informieren
☐ Rentenversicherung informieren
☐ Versicherungen informieren
☐ Bank informieren
☐ laufende Verträge prüfen
☐ Arbeitgeber informieren
☐ Nachlassangelegenheiten klären


Was muss ich tun, wenn jemand in München stirbt? – Das Wichtigste zusammengefasst

Wenn ein Angehöriger in München verstorben ist, müssen Sie nicht alles alleine organisieren.

Der erste wichtige Schritt ist die ärztliche Leichenschau. Danach können Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen.

Das Bestattungsunternehmen kann sich um die Überführung, die Anzeige des Sterbefalls, Sterbeurkunden, Friedhof, Krematorium, Trauerfeier und viele weitere organisatorische Aufgaben kümmern.

Das Standesamt München beurkundet den Sterbefall und stellt auf Antrag Sterbeurkunden aus. Die Stadt München weist darauf hin, dass bei Beauftragung eines Bestattungsunternehmens die Angehörigen in der Regel nicht selbst zum Standesamt gehen müssen.

Gerade in den ersten Stunden nach einem Todesfall ist es vollkommen verständlich, wenn man nicht weiß, was zuerst zu tun ist.

Sie müssen nicht alles alleine schaffen. Lassen Sie sich begleiten und nehmen Sie sich die Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen.


Münchner Pietät – persönliche Hilfe im Trauerfall

Die Münchner Pietät begleitet Angehörige im Raum München und unterstützt sie bei allen wichtigen Schritten nach einem Todesfall.

Wir beraten Sie persönlich zu:

  • Erd- und Feuerbestattung
  • Trauerfeier und Abschiednahme
  • Urnenbeisetzung
  • Seebestattung
  • Bestattungen auf Münchner Friedhöfen
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Behördengängen und Formalitäten
  • Sterbeurkunden
  • individuellen Wünschen zur Abschiednahme
  • Bestattungsvorsorge

Unser Anspruch ist eine persönliche, respektvolle und zuverlässige Begleitung – von der ersten Beratung bis zur Beisetzung.

Wenn Sie gerade einen Menschen verloren haben und nicht wissen, was jetzt zu tun ist, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Münchner Pietät
Notburgastraße 4
80639 München

Telefon: 089 / 99 300 414
Mobil: 0172 / 898 44 44
E-Mail: kontakt@muenchner-pietaet.de

Auch in einer schwierigen Situation sind wir für Sie da.

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