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MÜNCHNER PIETÄT
Umgang mit einem Todesfall: Ein Leitfaden für die ersten Schritte

Der Tod eines engen Familienmitglieds bringt nicht nur Trauer, sondern auch zahlreiche organisatorische Aufgaben mit sich. Angefangen bei der Bestattung bis hin zur Klärung finanzieller Angelegenheiten müssen Hinterbliebene in dieser schwierigen Zeit einiges regeln. Hier ist ein praktischer Leitfaden für die ersten Schritte nach einem Todesfall:

Direkt nach dem Todesfall: Medizinische Formalitäten

Wenn der Verstorbene zu Hause verstorben ist, sollte sofort ein Arzt gerufen werden, um die Todesursache festzustellen und einen Totenschein auszustellen.
Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernehmen diese Einrichtungen die Formalitäten. Der Totenschein wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt, die wiederum für rechtliche Prozesse wie die Erteilung eines Erbscheins erforderlich ist.

Innerhalb von 36 Stunden: Bestattungsunternehmen beauftragen

Die Bestattung muss innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen organisiert werden. Der erste Schritt ist die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens, idealerweise innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall.
Die Pflicht zur Bestattung liegt gesetzlich zunächst beim Ehe- oder Lebenspartner. Bei Alleinstehenden tritt die Verantwortung in abgestufter Reihenfolge auf die Kinder, Eltern, Geschwister und sogar Großeltern oder Enkel über. Die Bestattungskosten können aus dem Nachlass erstattet werden.

Innerhalb von zwei Tagen: Dokumente prüfen und sichten

Die Hinterbliebenen sollten die Unterlagen des Verstorbenen innerhalb der ersten Tage sichten. Ein eventuell vorhandenes Testament muss dem Nachlassgericht sofort übergeben werden.
Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sollten umgehend informiert werden, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Innerhalb von drei Tagen: Todesfall dem Standesamt melden

Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen dem Standesamt gemeldet werden. Hier werden die Sterbeurkunden ausgestellt, die für die Kündigung von Versicherungsverträgen oder die Beantragung eines Erbscheins benötigt werden.

Rücknahme einer Vollmacht – falls zutreffend

Wenn der Verstorbene eine Vollmacht ausgestellt hatte, die auch nach seinem Tod gültig ist, sollte diese widerrufen werden. Dies ist wichtig, um zu verhindern, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Verstorbenen rechtliche Geschäfte im Zusammenhang mit dem Nachlass tätigt.

Innerhalb von sechs Wochen: Überprüfung des Nachlasses

Die Angehörigen können sich bei den verbleibenden Verträgen, wie Kfz- oder Haftpflichtversicherungen, Strom, Gas, Telefon und Internet sowie Abonnements für Pay-TV und Zeitschriften, etwas mehr Zeit lassen. Die Expertin rät dazu, besonnen vorzugehen und nicht überstürzt Verträge zu kündigen, da dies faktisch die Annahme des Erbes bedeutet.

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